Industrieverpackungen & Handel
Unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt geändert: 20.09.2020


1. Angebote, Kostenvoranschläge, Preise

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Unsere Angebote sind auf der Grundlage der am Tage der Abgabe gültigen Rohmaterialpreise, Arbeitslöhne, etc. berechnet. Wir behalten uns vor, den am Tage der Leistung gültigen Preis einzusetzen.
Bei der Durchführung von Verpackung ist der Kalkulation die normale, durchschnittliche Arbeitszeit zugrunde gelegt. Zusätzliche Stehzeiten oder besondere Arbeitserschwernisse bei Durchführung von Verpackungen im Betrieb unserer Auftraggeber müssen zusätzlich in Rechnung gestellt werden, da sie in den Angebotspreisen, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, nicht enthalten sind.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten.

2. Abschluss

Abmachungen aller Art, die mündlich, telefonisch oder telegrafisch vereinbart sind, werden erst mit schriftlicher Bestätigung bindend.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, spätestens bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen, wenn die möglicherweise drohenden Schäden den Betrag von 250.000€ pro Schadensfall übersteigen.

3. Leistungsumfang

Bei Verpackung von Gütern an anderen Orten, insbesondere im Betrieb unserer Auftraggeber, hat dieser Hebezeug sowie Bedienungspersonal und Anschläger für das Aufsetzen der zu verpackenden Güter auf Kistenböden und dergleichen zu stellen. Das Anheben und Aufsetzen der Güter, der Transport zur Verpackungsstelle, der Transport des verpackten Gutes zu einer Zwischenlagerstelle oder zur Verladung, gehört zu den Pflichten des Auftraggebers.
Es obliegt unserem Auftraggeber, uns auf etwaige notwendige und spezielle Behandlung des Packgutes vor, während und auch nach erfolgter Verpackung hinzuweisen.
Hinweise müssen in schriftlicher Form erfolgen.

4. Lieferzeit

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

7. Haftung

Wir haften für Schäden am Packgut, welche durch unsere Leistungen (Verpackung von Gütern und Konstruktion der Packmittel) entstanden sind, bis zum Betrag von € 500.000,- je Schadenereignis, beschränkt auf die Deckung durch unsere Haftpflichtversicherung von € 1.000.000,- je Versicherungsjahr, soweit uns eine schuldhafte Verletzung unserer Pflichten nachgewiesen wird.
Wir haften in jedem Falle nur für unmittelbaren Schaden am verpackten Gut. Im Rahmen unserer Höchstersatzleitung entschädigen wir maximal den Zeitwert des vom Schaden betroffenen Objektes am Schadensort.
Im Einzelnen bezieht sich unsere Haftung damit nur auf die Kosten, dir zur Reparatur des verpackten Gutes, einschließlich Demontage, Neumontage und Kosten für Ersatzteile nach wirtschaftlicher Reparaturweise notwendig sind, zuzüglich der erforderlichen Fracht-, Lager- und sonstigen Transportkosten. Wertminderungsansprüche aller Art sind ausgenommen.
Für Korrosionsschäden haften wir nur, wenn uns ein besonderer Korrosionsschutz gefordert wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf die hierfür vereinbarte Transport- und Lagerzeit.
Wenn unsichtbare Teile des Packgutes von uns gegen Korrosion geschützt werden müssen, so ist dies vom Kunden ausdrücklich zu fordern und kann uns nicht ohne Weiteres angelastet werden.
Vom Kunden vorgenommene unsachgemäße oder ungenügende Vorbehandlung am zu verpackenden Gut schließt Haftungsansprüche an uns aus.
Unsere Haftung erlischt, wenn uns der Schaden nicht unverzüglich nach seiner Feststellung gemeldet wird. Sie erlischt ferner, wenn uns nicht Gelegenheit gegeben wird, den festgelegten Schaden und seinen Zusammenhang mit der von uns durchgeführten Verpackung zu überprüfen. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Nichterfüllung dieser Verpflichtung auf Umständen beruht, die der Geschäftspartner nicht zu vertreten hat. Ist für die Dauer unserer Haftung eine Frist vereinbart, so erlischt sie mit Ablauf dieser Frist. Eine solche Frist kann nur schriftlich vereinbart werden.
Bei Zweifeln ist die auf unserer Rechnung angegebene Frist maßgebend.
Der Lauf der Frist beginnt mit Abschluss unserer Verpackungstätigkeit.
Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt:

Jede weiter Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere entfällt unsere Haftung, wenn Schäden durch unsachgemäßes Transportieren oder Verstauen der verpackten oder zu verpackenden Güter verursacht werden oder wenn unsere Verpackung geändert, oder wenn beschädigte Verpackung ohne unsere Hinzuziehung geöffnet wird, oder wenn die verpackten Güter (auch wenn wir nur den Korrosionsschutz übernommen haben) durch fremde unsachgemäße Weiterverpackung beschädigt werden.
In jedem Fall haften wir, soweit Deckungsschutz durch unsere Versicherung besteht. Dies gilt nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
Soweit wir zum Schadenersatz verpflichtet sind, leisten wir nur in EURO.
Abänderungen der unter Ziffer 7 (Haftung) festgelegten Bedingungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung möglich. Entgegenstehende Geschäfts- oder Lieferbedingungen unserer Geschäftspartner berühren dies nicht, da sie andere Gegenstände betreffen.

8. Sonstiges

Gerichtstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ausschließlich unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

9. Unsere Kontaktinformationen

Black-Pack UG
Spichernstr. 1a
45476 Mülheim a. d. Ruhr
Tel:  +49 (0)163 / 6320574
Mail:
Web:  www.black-pack.de
Registriert in Duisburg
Registernummer: HRB 37017
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 328 737 760

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